Rechtsanwalt Sven Handrich

Sven Handrich wurde 1965 in Zerbst geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1986 bis 1990 an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte der Diplom-Jurist von1990 bis 1993 im Landgerichtsbezirk Hildesheim. Herr Handrich arbeitete von 1993 als Assessor in Bremen und Zerbst in der überörtlichen Sozietät Dr. Voigt und Partner. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Sven Handrich hat sich unter anderem auf das Verkehrsrecht, private Baurecht, Erbrecht, Strafrecht und Miet- und Pachtrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus. Das Verkehrsrecht, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer,Krad- oder Radfahrer bzw. Fußgänger, ständig konfrontiert sieht, erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung im Zivilverfahren, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierzu gehören insbesondere das Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenverfahren, das verwaltungsgerichtliche Führerscheinverfahren, das Straßenverkehrshaftungsrecht und das Recht der Kraftfahrtversicherung.

Im Zivilrecht geht es überwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Handrich als Strafverteidiger u. a. im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Handrich rechtzeitig, d. h. unmittelbar nach einem Ereignis, als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger mit Rat und Tat zur Seite stehen bei Vorwürfen wie beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Einen Schwerpunkt bildet die vollständige Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung. Die für Sie bestmögliche Lösung wird in der Beratung ermittelt.

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Erstgenanntes bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann. Letztgenanntes regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung). Herr Handrich berät und vertritt Sie baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel: Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Handrich beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.Die Beitreibung der Geldforderungen Ihres Unternehmens ist " lebenswichtig ".

Rechtsanwalt Sven Handrich berät Sie juristisch auf dem Gebiet des Erbrechts. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben, sowie die vermögensrechtlichen Folgen. Ferner sind Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil wesentliche Bereiche des Erbrechts.

Das Erbrecht sollte den Bürger frühzeitig interessieren. Es können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann auch spezifisch abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder oder mehrerer Geschwister ist eine detaillierte Regelung unentbehrlich.

Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu Erbauseinandersetzungen. Dementsprechend sollte eine anwaltliche Beratung bereits zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.

Darüber hinaus berät und vertritt Sie Herr Handrich im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein für Sie erträgliches Maß reduziert werden. Auch als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Handrich berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Herr Handrich hat dabei speziell in allen Stufen des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren hinein beispielsweise die schnelle und ordnungsgemäße Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu prüfen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstverständlich gehört die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service Herrn Handrichs.

Rechtsanwalt Sven Handrich berät inzwischen langjährige individuell im Miet- und Pachtrecht. Im Mietrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel etc.) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber versierten Rat einholen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Nur wer vorsorgt und sachkundige juristische Beratung annimmt, ist auf der sicheren Seite. Sven Handrich prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Handrich bildet das Wohnungseigentumsrecht und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Hierbei handelt es sich um einen besonders spezielles und komplexes Rechtsgebiet. Die Interessen der einzelnen Eigentümer, das Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft, des Wohnungsverwalters spielen ebenso eine Rolle wie Grundstücksrecht, Nachbarrecht und Mietrecht.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Handrich ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Rechtsanwälte in Deutschland dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Durch seine engagierten Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Bau- und Architektenrecht sowie Verkehrsrecht im DAV ist Herr Handrich auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und GesetzesÄnderungen. Darüber hinaus ist Herr Handrich als Gründungsmitglied Mitglied im Förderverein Schloss Zerbst e.V. seit dessen Gründung im März 2003 war er 4 Jahre im Vorstand tätig und arbeitet nach wie vor eng mit dem Vorstand zusammen.

Er ist Mitglied im Förderkreis St. Nicolai Zerbst e.V., im Einsatz für die Nicolaikirche, sie ist die ehemals größte Stadtkirche Anhalts mit einem einmaligen mittelalterlichen Geläut.

Zudem ist er als Ansprechpartner für das über 600 Jahre alte Sieberlehnsche Familienstipendium, einer ehemaligen mittelalterlichen Altarbewidmung, die Stipendien an die Abkömmlinge der Stifter vergibt, tätig. Dies nachdem er mehrere Jahre im Notvorstand als Administrator deren Geschäfte geführt hat. Ferner ist Herr Handrich seit 1980 Übungsleiter, nunmehr Trainer der Leichtathletikabteilung des Sportvereins TSV Rot-Weiß Zerbst e.V., speziell im Nachwuchsbereich erfolgreich tätig.

Rechtsanwälte Jahnke & Handrich | Inh. Rechtsanwalt Sven Handrich
Alte Brücke 45 | 39261 Zerbst/Anhalt | Tel.: 03923/7424-0 | Fax: 03923/7424-22
Impressum | Datenschutz