Das Arbeitsrecht gehört zu den Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten von Frau Rechtsanwältin Parreidt.

Dazu gehört das Arbeitsvertragsrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Begründung von Arbeitsverhältnissen durch Arbeitsvertrag) bis zum Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht nach Ausspruch einer Kündigung.

Beratungsbedarf besteht oftmals bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch ordentliche fristgemäße bzw. fristlose arbeitgeberseitige Kündigung, bei gewollter Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Kündigungsschutzverfahren werden geführt, um die soziale Rechtfertigung bei Kündigungen des Arbeitgebers vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Eine Kündigung, die sozial ungerechtfertigt ist, hat vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand und wird für unwirksam erklärt.

Gleiches trifft auch bei ausgesprochenen Änderungskündigungen zu. Vor der Entscheidung, den geänderten Bedingungen zuzustimmen, sollte grundsätzlich rechtlicher Rat eingeholt werden, da der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten hat, darauf zu reagieren.

Vorstufe einer Kündigung kann auch eine Abmahnung des Arbeitgebers sein, die dem Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Über die rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, sollte sich jeder Arbeitnehmer dringend beraten lassen. Ist die Abmahnung unberechtigt ausgesprochen worden, ist sie aus der Personalakte zu entfernen. Auch zur Klärung dieser Frage muss u.U. das Arbeitsgericht angerufen werden.

Eine große Rolle spielen auch Zahlungsklagen zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber, der bei der Lohnzahlung säumig ist oder den Lohn mehrere Monate gar nicht zahlt. Weitere Beratung können notwendig sein, wenn der Mutterschutz vom Arbeitgeber nicht eingehalten wird, Urlaubsansprüche nicht gewährt werden oder aber der Arbeitgeber in Insolvenz geht.

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  • Mutterschutzrecht
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Karen Parreidt

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