Privatinsolvenz/Schuldnerberatung/Restschuldbefreiung

Können Sie Ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen? Wenn Sie regelmäßig Probleme mit Kontopfändungen oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen aufgelaufener Schulden haben, sollten Sie darüber nachdenken, ob für Sie nicht ein Neuanfang denkbar bzw. erstrebenswert wäre.

Die Insolvenzordnung bietet natürlichen Personen, die ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen können, die Möglichkeit eines solchen Neustarts. Am Ende des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens steht die sog. Restschuldbefreiung. Wenn diese vom Insolvenzgericht durch Beschluss festgestellt wird, ist es den Insolvenzgläubigern nicht mehr möglich, ihre Forderungen gegen den Insolvenzschuldner mittels gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Der Schuldner wird per Gesetz von seinen "Restschulden" am Ende des Verfahrens befreit.

Wir können Ihnen sagen, ob und unter welchen Voraussetzungen für Sie ein solches Verfahren in Betracht kommt. Nach einem ersten Beratungsgespräch und einer Bestandsaufnahme Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können wir gemeinsam mit Ihnen die weitere Verfahrensweise abstimmen.

Die Insolvenzordnung stellt Anforderungen an diejenigen, die von ihren Schulden befreit werden wollen. Der Gesetzgeber hat die Befreiung von seinen Schulden, dem redlichen Schuldner in Aussicht gestellt. Wenn Sie bereit sind, die gesetzlichen Anforderungen und Obliegenheiten zur Mitwirkung zu erfüllen, können Sie die Restschuldbefreiung nach Durchlaufen des Verfahrens erlangen und so Ihre Zukunft durch einen Neubeginn -schuldenfrei- gestalten.

 

Ihr Ansprechpartner
Steffen Hentrich

Rechtsanwälte Jahnke & Handrich | Inh. Rechtsanwalt Sven Handrich
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