Das Familienrecht regelt insbesondere Streitigkeiten, die mit der Trennung und Ehescheidung verbunden sind. ähnliche Probleme können auch bei der Trennung bestehender Lebenspartnerschaften oder Lebensgemeinschaften auftreten. Geregelt werden im Familienrecht die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie das Verhältnis Eltern - Kinder.

Ein weiteres Gebiet ist die Vormundschaft und die Rechte und Pflichten, die sich aus sonstige Verwandtschaftsverhältnisse ergeben.

Neben den Scheidungsverfahren (jede 3. Ehe in der BRD wird geschieden) nehmen Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts während der Trennung bzw. nach der Scheidung sowie Sorgerechtsverfahren der minderjährigen Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind, ein. Dabei ist stets das Wohl des Kindes zu beachten, an welchem sich alle zu treffende Entscheidungen messen lassen müssen.

Aber auch die Frage, inwieweit wechselseitig Unterhalt während der Trennung bzw. nach der Ehescheidung geschuldet wird, nimmt großen Raum in der beruflichen Praxis ein. Nicht selten können sich die Partner auch nicht über die Verteilung des gemeinsamen Hausrates und Vermögens (Zugewinnauseinandersetzung ) oder des Zuspruchs der Ehewohnung verständigen.

Ein großer Bereich der langjährigen Tätigkeit umfasst die Frage des Kindesunterhalts und des Unterhalts zwischen Verwandten (Eltern- volljährige Kinder, Kinder - Eltern bzw. Großeltern)

Beratungsbedarf besteht vielfach auch zu Fragen des Versorgungsausgleiches (Ausgleich der erworbenen Rentenanwartschaften für die Ehezeit) im Scheidungsverfahren.

Die Tätigkeit umfasst weiter Fragen der Adoption, Vaterschaftsanerkennung bzw. Anfechtung der Ehelichkeit während der Ehe geborener , jedoch nicht vom Ehemann abstammende bzw. außerhalb einer Ehe geborener Kinder.

Streitigkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz nehmen ebenfalls nicht unerheblichen Raum in der anwaltlichen Tätigkeit ein. Schnelle anwaltlich Hilfe ist hier gefragt bei Übergriffen wie Tätlichkeiten, Beleidigungen oder Belästigungen durch den ehemaligen Partner nach der Trennung.

Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden in Interesse und zum Schutz der Mandanten ausgeschöpft und die sich daraus ergebenden Verfahren unverzüglich bearbeitet.

Die jahrelange berufliche Praxis von Rechtsanwalt Brodowski garantiert eine fundierte Beratung und Tätigkeit für den Mandanten.

Besonders im Familienrecht ist es wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Herr Rechtsanwalt Brodowski steht gerade in diesen oftmals sehr emontionalen Verfahren jederzeit den Mandanten zum Gespräch zur Verfügung und sichert dem Mandanten eine umfassende Betreuung während des gesamten Trennungs- und Scheidungsverfahrens zu.

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Markus Brodowski

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