Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen. Zu nennen sind beispielsweise das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Kommunal-und Abgabenrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Fahrerlaubnisrecht, Schulrecht, Umweltrecht, Abfallrecht und Wasserrecht.
Jeder Bürger wird häufig mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, größtenteils in Form von Bescheiden unterschiedlicher Behörden. Sowohl bei einem belastenden Abwasser-Kostenbescheid, oder einer anderen Ordnungsbehördlichen Maßnahme steht Ihnen Rechtsanwältin Parreidt juristisch zur Seite.
In diesen Fällen stellt sich immer die Frage, ob und wie man einen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (z.B. Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, gegen das Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Sie wollen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen? Rechtsanwältin Parreidt steht Ihnen hierbei juristisch mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre Ansprechpartnerin
Karen Parreidt