Mietrecht

  • Wohnraummiete
  • Kündigungs- und Räumungsrechtsstreit
  • Zwangsräumung
  • Mieterhöhungen
  • Mängelrechtsstreit
  • Schönheitsreparaturen
  • Kautionsklagen
  • Gewerbemiete
  • Pacht-/Landpachtverträge
  • Nachbarrecht

Im Rahmen des Mietrechts beschäftigt sich Rechtsanwalt Sven Handrich mit praktischen Problemen, die während eines Mietverhältnisses auftreten können. Er fertigt Kündigungen oder Mieterhöhungen und setzt diese gerichtlich durch, wenn es anders zwischen den Beteiligten nicht mehr geht. Er berät bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen und oder Mietzinsansprüchen. Unsere Kanzlei ist in diesem Zusammenhang sowohl für Vermieter als auch für Mieter tätig. Durch die Vertretung von Vermietern und Mietern wird von beiden Seiten betrachtet, was aus Sicht der jeweiligen Partei möglich und durchsetzbar ist. Unterschiede zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht sind zu beachten. Wir entwerfen für Vermieter Mietverträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen. Für Mieter prüfen wir die Angebote auf Abschluss der Mietverträge oder deren Nachträge. Vor der Unterschrift ist Kenntnis dessen, was da eigentlich unterschrieben werden soll sehr wichtig.

 

Ihr Ansprechpartner
Sven Handrich

Rechtsanwälte Jahnke & Handrich | Inh. Rechtsanwalt Sven Handrich
Alte Brücke 45 | 39261 Zerbst/Anhalt | Tel.: 03923/7424-0 | Fax: 03923/7424-22
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