Opferschutz / Nebenklage

Im strafrechtlichen Hauptverfahren vertritt der Staatsanwalt den Staat in Form der Anklage gegen den Angeklagten.
Der Staatsanwalt versucht die Verurteilung des Angeklagten zu erreichen, wenn er von der Schuld der Angeklagten überzeugt ist.
Der Staatsanwalt hat zunächst nichts Unmittelbares mit dem Opfer zu tun. Die Aussage des Opfers (als Zeuge) oder die Spuren am Opfer sind hier lediglich Beweismittel im Strafverfahren.
Nun hat das Opfer auch ein persönliches Interesse am Hauptverfahren und dessen Ausgang. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und ermöglicht dem Opfer sich in bestimmten Fällen in Form der Nebenklage aktiv am Prozess zu beteiligen.
Tritt das Opfer als Nebenkläger auf, so verfügt es über weitgehende Rechte im Hauptverfahren, die vergleichbar sind mit denen der Verteidigung des Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft.
Es ist sinnvoll, sich als Nebenkläger auf jeden Fall anwaltlich vertreten zu lassen, weil nur ein Anwalt das Strafprozessrecht auch zu Gunsten des Opfers anzuwenden weiß.
Wir vertreten Sie als Opfer einer Straftat im Strafverfahren gegen den Täter und stehen Ihnen als Nebenklagevertreter zur Seite.
Als Nebenkläger können Sie z.B. eigene Beweisanträge stellen oder weitere Zeugen benennen. Sie können sich zu jeder Zeit dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Sinnvoll ist allerdings, dies zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu tun, um uns die Möglichkeit der Akteneinsicht zu geben. Die Akteneinsicht kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Diejenigen Delikte, bei denen Nebenklage möglich ist, sind im ยง 395 StPO aufgelistet.

  • Straftaten gegen das Leben
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Straftaten gegen die persönliche Selbstbestimmung
  • Straftaten gegen die persönliche Ehre bei schweren Tatfolgen
  • Straftaten gegen das Eigentum bei schweren Tatfolgen

Letztlich kann auch ein eigener Schlussvortrag gehalten werden, d.h. wir als Ihr Nebenklagevertreter können zum Ende des Verfahrens und zur Höhe des Strafmaßes plädieren.
Kosten der Nebenklage
Bei einigen Delikten kann der Nebenklagevertreter vom Gericht beigeordnet werden, so dass unsere Gebühren mit in die Gerichtskosten einfließen. In diesem Fall trägt die Staatskasse auch die Anwaltskosten.
Ansonsten besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen. Bei einer Ablehnung von Prozesskostenhilfe, können Sie auch einen Antrag beim WEISSEN RING auf Kostenübernahme stellen. Wir helfen Ihnen hierbei gern weiter.

 

Ihr Ansprechpartner
Markus Brodowski

Rechtsanwälte Jahnke & Handrich | Inh. Rechtsanwalt Sven Handrich
Alte Brücke 45 | 39261 Zerbst/Anhalt | Tel.: 03923/7424-0 | Fax: 03923/7424-22
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