Versicherungsrecht

Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder juristische Probleme zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherung begründet ihre Entscheidungen oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt worden sei, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus einem Versicherungsvertrag eingreife, da z.B. die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kaskoversicherung, Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Handrich prüft Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.

 

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