Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht (OWi-Recht) kann als eine abgeschwächte Form des Strafrechts bezeichnet werden. Einige OWi-Tatbestände waren früher als Straftatbestände im Strafrecht enthalten und wurden später zu Ordnungswidrigkeiten heruntergestuft.

Während beim Strafrecht die Bestrafung mittels Geldstrafe oder Freiheitsstrafe für eine vorgenommene Handlung im Mittelpunkt steht, ist im OWi-Recht eine gewisse Ermahnung zur Einhaltung bestehender staatlicher Ordnungspflichten bezweckt. Diese Ahndung erfolgt durch die Festsetzung einer Geldbuße, die je nach OWi-Tatbestand mehrere Tausend Euro betragen kann. Berührungspunkte zum OWi-Recht sind im alltäglichen Leben gegeben. Sei es das "Knöllchen" beim Falschparken oder bereits das Wegwerfen einer Zigarettenkippe auf den Fußweg oder die Fahrbahn. In vielen Bereichen ist es dem Bürger gar nicht bewusst, gegen eine Ordnungsrechtsvorschrift zu verstoßen. In den meisten Fällen ist eine Ahndung aber auch bei Fahrlässigkeit (also aufgrund einer Unaufmerksamkeit oder einer gewissen Unkenntnis) möglich. Auch im OWi-Recht gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt nicht vor 'Strafe'"(im Owi-Recht spricht man von Ahndung).

OWi-Vorschriften sind in vielen Gesetzen, Rechtsverordnungen oder auch in Gefahrenabwehrsatzungen der Gemeinden enthalten. Hätten Sie gewusst, dass bereits das Schlagen von Löchern oder das Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen im Winter innerhalb der Stadt Zerbst/ Anhalt mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann? §§ 6 Abs.l, Abs.2, 10 Abs.l, Nr.19, Abs.2 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zerbst/ Anhalt.

Besonderes Ordnungsrecht finden Sie gerade in Bereichen, in denen Gefahren für Rechtsgüter Dritter (Leben, Gesundheit oder Vermögen) auftreten können. Beispielhaft sei nur das Gewerberecht, das Gaststättenrecht oder das, jedem Fahrerlaubnisinhaber bekannte, Straßenverkehrsrecht genannt. Um gegen einen Bußgeldbescheid, egal aufgrund welchen Ordnungsrechtes ergangen, erfolgreich vorgehen zu können, empfiehlt es sich, so schnell wie möglich anwaltlichen Rat einzuholen. Formelle oder materielle Fehler eines Bußgeldbescheides, Verjährungsvorschriften usw. sind für einen rechtlichen Laien meist nur schwer zu erkennen.

Oftmals sind neben der Geldbuße noch weitere Nachteile für den Betroffenen verbunden. So kann ein festgestellter Verstoß zum Widerruf/ Rücknahme einer erforderlichen Erlaubnis (z.B. § 15 Gaststättengesetz) führen. Dies stellt dann einen gravierenden Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der bis zu einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage für den Inhaber führen kann.

Wir helfen Ihnen in allen ordnungsrechtlichen Fragestellungen gerne weiter. Vom Verfahren vor der Verwaltungsbehörde, über das Bußgeldverfahren bis hin zum gerichtlichen Verfahren oder in Verfahren über die Anordnung von Nebenfolgen. In der Kanzlei Jahnke & Handrich finden Sie kompetenten Rat.

 

Ihr Ansprechpartner
Markus Brodowski

Rechtsanwälte Jahnke & Handrich | Inh. Rechtsanwalt Sven Handrich
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