Verkehrsrecht

  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsversicherungsrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Fahrerlaubniswiedererteilung
  • Unfallschadensregulierung

Der Verkehrsunfall trifft den Verkehrsteilnehmer regelmäßig unvorhergesehen. Bei Straßenverkehrsunfällen handelt es sich um ein massenhaft auftretendes Phänomen. Jährlich ereignen sich aufgrund der Verkehrsdichte in Deutschland mehrere Millionen Unfälle. Regelmäßig wird die Zahl von 2 Millionen deutlich erreicht. Allein diese Zahl verdeutlicht, mit welcher Häufigkeit Unfälle zu regulieren sind. Alle Betroffenen, die an der Behebung eines Unfallschadens mitwirken, sind auf rasche Bezahlung ihrer Tätigkeit angewiesen. Dies betrifft auch die Autohäuser und deren Mitarbeiter. Unabhängige Beratung im Interesse des geschädigten Verkehrsteilnehmers bieten wie als Rechtsanwälte. Bei allen anderen Beteiligten besteht immer auch ein Interesse in eigener Sache.

Der Anwalt nimmt ausschließlich die Rechte seines Auftraggebers war. Dies dient allein dem Auftraggeber. Das Autohaus will reparieren und gegebenenfalls einen anderes, häufig auch ein neues Fahrzeug verkaufen. Sachverständige stehen häufig in regelmäßigen Geschäftsbeziehungen zu den Versicherern als Auftraggeber. Die Versicherer, die den Schaden zu bezahlen haben sind darauf aus, möglichst auch ihr Kosteninteresse und das Interesse der Versicherten im Auge zu behalten. Wenn der Geschädigte seine Rechtspositionen nicht kennt, so können diese leicht "unter die Räder kommen". Die Schadenspositionen zu kennen und berechtigte Ansprüche geltend zu machen, ist die Aufgabe des Anwalts im Verkehrsunfallrecht.

Ist der Unfall vom beteiligten Auftraggeber mitverschuldet, so ergeben sich häufig auch Querverbindungen zum Recht der Ordnungswidrigkeiten und oder sogar zum Strafrecht.

Die allein zivilrechtliche Regulierung kann und wird in solchen Fällen nicht ausschließlich den Mittelpunkt der Tätigkeit bilden. Eine abgestimmte Vorgehensweise ist geboten. Unterschiede bei der Sachbearbeitung ergeben sich auch aufgrund der Anzahl der Beteiligten, der zur Verfügung stehenden Zeugen sowie dem Umfang der zu verzeichnenden Schäden. Das Handeln der Beteiligten in die gebotene Reihenfolge möglichst zügig zu erledigen, steht dabei im Vordergrund, ohne dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten unbeachtet bleiben. Nach Beratung trifft der Auftraggeber die Entscheidungen, wie im Einzelfall vorzugehen ist. Eine zeitnahe Beratung nach dem Verkehrsunfall sollte der Regelfall sein.

 

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